In der privaten Krankenversicherung gibt es, im Gegensatz zu der gesetzlichen Krankenversicherung, keine Familienversicherung, in der die Kinder, kostenfrei, mitversichert sind. Deswegen muss jedes Kind in der PKV selber beitragspflichtig versichert werden. Allerdings wird bei Neugeborenen, die noch keine 2 Monate alt sind, kein Gesundheitscheck durchgeführt. Das Geschlecht spielt bei der Beitragserhebung für Kinderversicherungen ebenfalls keine Rolle. Anders wie beim Erwachsenen werden bei Kindern keine Altersrückstellungen gebildet. So erhöht sich der Beitrag nicht falls man den Anbieter für die Versicherung des Kindes oder der Kinder wechseln möchte. Eine private Krankenversicherung für Kinder muss nicht beim gleichen Anbieter abgeschlossen werden wie die Versicherung der Eltern oder des privat versicherten Elternteils. Es gibt Versicherungsträger, die sich, speziell auf Kinderversicherungen, spezialisiert haben. Zurzeit liegen die Beiträge je nach Leitungsumfang zwischen 60 € und 120 € monatlich. Kinder können allerdings nicht in einem höheren Tarif als ihre Eltern versichert werden. Das heißt, ist ein Elternteil privat versichert mit Anspruch auf ein Zweibettzimmer im Krankenhaus kann das Kind nicht mit Anspruch auf ein Einzelzimmer im Krankenhaus versichert werden. Ist ein Elternteil in der PKV und der andere in der GKV steht es den Eltern frei zu wählen ob das Kind oder die Kinder bei mehreren in der PKV oder in der GKV versichert werden sollen.

