Notrufe absetzen künftig erneut ohne Sim-Karte möglich?

Etliche Nutzer eines Mobiltelefons mögen sicherlich die Meldung „Nur Notruf möglich“ kennen, da diese sehr häufig angezeigt wird, wenn die Simkarte nicht ordnungsgemäß eingelegt oder inaktiv ist.

Doch was passiert im Ernstfall, wenn man einzig ein Mobilfunktelefon ohne Simkarte zur Verfügung hat?

Seit dem 1. Juli 2009 ist es in der Bundesrepublik nicht mehr möglich, mit einem Mobiltelefon, in der keine Simkarte ordnungsgemäß eingelegt ist, einen Notruf abzusetzen. Der Gesetzgeber will mit der „Verordnung über Notrufverbindungen“, die am 17. Dezember 2008 vom Bundesrat verabschiedet wurde, die Zahl der missbräuchlichen Anrufe in den Notrufzentralen verringern. Technisch ist es nur erreichbar “Spaßanrufe“ in den Notrufzentralen zu ahnden, wenn sich eine identifizierbare Sim Karte in dem Mobiltelefon befindet, ansonsten können diese missbräuchlichen Anrufe nicht verhindert oder eingedämmt werden. Diese massive Einschränkung der Notrufabsetzung hatte der Gesetzgeber Anfang 2010 damit versucht zu ausgleichen, Notrufe auch mit abgelaufenen - und gesperrten Sim-Karten zu gewähren. Dabei seien Simkarten aus Handyverträgen sowie Prepaid Karten aus vorherigem Prepaid Vergleich betroffen, jedoch bleibt weiterhin die Frage ungeklärt, was im Notfall passiert, wenn kein Mobiltelefon mit einer Sim-Karte befindlich ist.

Das Risiko und die Scheu vieler Menschen, in einer Notlage nicht die Möglichkeit zu haben, Hilfe zu rufen, hat einen Bürger dazu bewegt, eine Petition an den Deutschen Bundestag zu erstellen. Es wird gefordert, dass die Notrufnummern auch ohne Sim-Karte erreichbar sein sollten, mit der Begründung, dass Menschenleben schwerer wiegen als der mögliche Missbrauch der Technologie. Die Petition hat bereits 485 (Stand: 20.05.2011) Unterstützer und jeder Bürger hat noch bis zum 01.06.2011 die Möglichkeit, die Petition zu unterzeichnen. Die Petition finden Sie auf der offiziellen Webseiten des Deutschen Bundestags.

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