Beginnend mit dem 1.11.2008 existiert für unbedeutendere und wohlhabende Unternehmen die Gelegenheit trotz minimalen finanziellen Aufwand die MiniGmbH zu einzurichten. Um möglichst genau zu sein bemisst lediglich 1 Euro um so eine MiniGmbH zu errichten. Im Übrigen die Notarskosten fallen wesentlich preiswerter aus, da die Bearbeitungen deutlich preiswerter ausfallen als bei der "ursprünglichen" GmbH-Gründung. Daher bleibt es dabei dass die Gründung einer gewerblich agierenden Gesellschaft, inklusive Aufnahme ins gewerbliche Handelsregister unterhalb 150 Euro die günstige Investition. Natürlich sind an eben diese Umstände unter anderem auch einige Voraussetzungen geknüpft.
Daher müssen z.B. 25% des Erlöses im gewerblich agierenden Betrieb verbleiben bis 25000 Euro, bis demzufolge das Stamm kapital des Unternehmes, erreicht ist. Nach Erreichen der betreffenden finanziellen Grundlage ist die Chance gegeben, die betreffende MiniGmbH in eine "komplette" GmbH zu wandeln. Mit Vordrucken und Musterverträgen hat die Bundesrepublik ein „MiniGmbH Paket für Anfänger" erschaffen, welches im Folgenden lediglich noch vom Notar mit einer Beglaubigung versehen werden muss.
Zu der Einrichtung einer MiniGmbH benötigen Sie ein sogenanntes „Mini GmbH Gründungsset", welches im Folgenden die folgenden Unterlagen benötigt:
1. Ein beispielhaftes Protokoll für die betreffende MiniGmbH
2. Handelsregisteranmeldung für die betreffende MiniGmbH
3. Bestellung des führenden Leiters der MiniGmbH
4. Liste der Aktionäre der jeweiligen MiniGmbH
Neben der günstigen und unkomplizierten Einrichtung einer MiniGmbH, war weiterhin ein Hintergrund der Einführung, mit dem betreffenden Angebot abzublocken, dass eine größer werdende Anzahl von deutschen Existenzgründer in das Ausland abwandern. Zum Beispiel nach England, wo der Aufbau einer vergleichbaren Limited wesentlich freundlichere und preiswertere Umstände anbietet. Geringer finanzieller Aufwand und ein Musterprotokoll machen eben diese deutsche Geschäftsform nun endlich auch auf den europaweiten Märkten konkurrenzfähig. Natürlich stehen unter anderem auch bei der genannten Geschäftsform den Existenzgründern weiterhin Überbrückungsgeld oder Einstiegsgeld durch die Agentur für Arbeit zu.
Bewertung: Die Erschaffung einer MiniGmbH stellt in Situationen marktwirtschaftlicher Tiefpunkte eine anerkannte Wahl für all die Arbeitssuchenden dar, die betreffende schon seit einem geraumen Zeitraum auf der endlosen Suche nach einer Arbeitsstelle sind beziehungsweise in Folge der immensen Kosten bisher davor zurück geschrocken sind den Schritt in die Selbstständigkeit anzutreten.
Ein kleiner Ratschlag zum Schluss. In dem "MiniGmbH Forum" haben Sie die Möglichkeit ihre offenen Fragen und Anregungen trotz einer großen Gruppe zu diskutieren und Informatives zu verinnerlichen.

