Die neue Mini-GmbH

Seit November 08 kann man sie nutzen, die Mini-GmbH, das Gegenmodell zur aus Großbritannien stammenden Limited. Bei bei dieser Form von Unternehmen handelt es sich um eine Unternehmergesellschaft, die auch die Ergänzung „UG" im Unternehmensnamen tragen muss. Die Mini-GmbH kann auch ohne Mindeststammkapital ins Leben gerufen werden. Vor dem Beginn sind einige schriftliche Grundlagen erforderlich. Solche Unterlagen werden gewöhnlich als Mini GmbH Gründungsset betituliert. In diesen Startersets findet jeder Interessent alles Wichtige zum Ablauf einer Firmengründung: Vertragsinformationen, Bestellung des/der Gesellschafter und die Vorgehensweise zur Eintragung in das Handelsregister. Im Mini GmbH Starterpaket der Bundesregierung entdeckt man auch alle notwendigen schriftliche Grundlagen zur Gründung der Mini-GmbH. Wer sich für die Selbständigkeit entschlossen hat, der muss sich auch auf jeden Fall im Mini GmbH Forum umsehen. Das neue Regelwerk dieser Gesellschaftsform sollte die Gründung einer Existenz in der BRD einfacher machen. Vor der Entscheidung zu solch einer Unternehmensform steht aber die Feststellung der Hindernisse aber auch die Vorzüge der Mini-GmbH. Als eindeutigen Gewinn ist der Umstand anzusehen, dass der Aufbau einer Mini-GmbH, anders als zur traditionellen Handelsform, beachtlich vereinfacht wurde. Die Mini-GmbH dürfte das Auswandern der Firmengründer ins Ausland erheblich bremsen. Sogar mit dem neuen Regelwerk kann jeder Interessent finanzielle Unterstützungen oder einen Gründungszuschuss bekommen, da es auch eine eine vergleichbare Form zur gewöhnlichen GmbH darstellt. Das Stammkapital beläuft sich auf 1 Euro, anders als zu der herkömmlichen Handelsform, wo 25-tausend Euro nachgewiesen werden müssen. Sacheinlagen sind aber bei der Gründung der neuen Unternehmensform nicht möglich. Eine Vorgabe besteht aber, denn fünfundzwanzig Prozent des Reingewinns pro Jahr müssen als Grundlage zurückgelegt werden, bis die die Mindesteinlage von 25-tausend Euro angespart ist. Erst dann ist eine Umwandlung in eine gewöhnliche GmbH umsetzbar, wozu andererseits keine Verpflichtung existiert. Diese Pflicht zur Rücklagenerstellung könnte schon einige unternehmerische Überlegungen zu Nichte machen. Der aufzubringende Betrag für eine Firmengründung sind höchstwahrscheinlich laut den Broschüren bloß 150€, aber die tatsächlichen Auslagen dürften deutlich höher sein, denn ohne Beratung ist keine Firmengründung empfehlenswert. Bedenklich ist auch die Fragestellung zur Akzeptanz der Mini-GmbH, da die Haftung der Gesellschaft nur auf das Betriebsvermögen eingeschränkt ist. Diesem Problem kann man dafür, durch eine zügige Aufstockung des Stammkapitals und eine frühzeitige verändernde Eintragung in eine klassische Handelsform, entgegenzutreten. Diese neue Art von Firmengründung sollte darum in erster Linie als Chance angesehen werden, die Unternehmer mit geingem Startkapital wahrnehmen sollten.

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