Die 1 Euro GmbH


Ziel des Gesetzgebers ist es den Gündern eines Unternehmens diesen Punkt einfacher zu gestalten. Die Bildung einer GmbH sollte mit 1'nem € realisierbar sein. In der Vergangenheit benötigte man für die GmbH-Gründung ein Gundkapital von mindestens 25.000 Euro. Wie eine bekannte Zeitung schrieb besteht Einigkeit in der Regierung und eine entsprechende Gesetzesänderung soll im Bundestag beschlossen werden. Die in Deutschland oft verwandte Gesellschaft mit beschränkter Haftung soll gegenüber der britischen Limited gestärkt werden. Der Grund für die Geetzesänderung das Stammkapital auf nur 1nen Euro zu reduzieren ist der der Abbau der Unternehmensgründungen. Mit der Reformierung des Gesetzes für die Gesellschaft mit beschränkter Haftung möchte die Regierung dem geringen Interesse verbessern. Zusätzlich zur GmbH wird es die von der Haftung beschränkte Unternehmergesellschaft geben. Mit einem Firmenkapital von 1nem Euro gibt es ab 01.01.2008 die Möglichkeit eine Existenzgründung wie die erwähnten haftungsbeschränkten ein Euro GmbH durchzuführen. Die Gründung der Rechtsform GmbH soll interessanter umgesetzt werden. Rechtlicher Hintergrund für die neue Mini-GmbH (1 Euro GmbH) sind im Modernisierungsgesetz des Rechtes für eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung und zur Missbrauchsbekämfung (MoMiG) festgelegt. Die offizielle Bezeichnung davon ist "haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft". Gekennzeichnet ist die neue Unternehmensform durch das geringe Mindeststammkapital von einem Euro, weil die Anteile an einer Gesellschaft können ab 1'nem € fragmentiert werden. Eine Mustersatzung darf ohne durch einen Notar beglaubigt angewendet werden. Durch das und dem gestatteten elektronischen Eintrag in das Register der Handelskammer kann die GmbH-Gründungsdauer in kürzester Zeit erreicht werden. Die geforderte Stammeinlage ist bar zu zahlen, man braucht kein sog. Sacheinlagen. Die Anzahl der Gesellschafter ist auf 3 festgelegt, ferner sind die GmbH-Mitwirkenden in der Firmenliste eingetragen. Als Sicherheit sind auf 25/100 des Jahresgewinnes zurückzulegen, bis solange ein Eigenkapital in Höhe von 10.000 Euro erreicht ist. Das ist auch das Stammkapital der üblichen GmbH. Arbeiten muss das Unternehmen mit dem Zusatzkürzel UG. Die Abkürzung UG könnte sich jedoch auch als nachteilig erweisen, es verdeutlicht jedem, der sich mit Unternehmensabkürzungen auskennt, dass diesem Unternehmer das Kapitalstamm fehlt. Im Übrigen obliegt die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) denselben Regelungen wie die GmbH. Zum einen steht die Mini-GmbH unter der ganzen Beobachtung seitens der Finanzamt, anderseits bringt die Mini-GmbH auch Vorzüge für Gründer einer Existenz. Es ist nicht nur für den deutschen Staat einen Pluspunkt dar, falls durch die Mini-GmbH, die massenhaftemassive Umorientierung von Unternehmen in das englische Recht, mit der Rechtsform Limited, wie auch die Zuwiederhandlung in Form von „Briefkastenfirmen" gebremst wird. Ein wichtiger Punkt ist, dass der der Firmeninhaber, den Sitz in UK mehr darlegen muss und der englischsprachigen Schriftwechsel mit den in England bestehenden Finanzbehörden nicht mehr bewältigt werden muss. Ein weiterer Vorteil für eventuelle Gläubiger der Mini-GmbH ist, dass sie keine Angst davor haben müssen, dass ihr Geld im Ausland verschwindet. Unternehmer und Kunden könnend die Vorteile genießen von der Unternehmergesellschaft.
Ralph Schuenemann Ralph.Schuenemann@googlemail.com

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