In Österreich ergänzen sich die gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherung und die private Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung ist unabhängig von der Einkommenshöhe für fast alle Berufstätigen eine Pflichtversicherung. Rund 99 Prozent der Bevölkerung Österreichs sind durch die gesetzliche Krankenversicherung geschützt.

Ein Wahlrecht zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung besteht nicht. Jeder Erwerbstätige muss von der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden. Die Beiträge übernehmen bei Erwerbstätigen Dienstgeber und Dienstnehmer gemeinsam. Selbständige entrichten ihren Beitrag allein.

Angehörige des Versicherten sind automatisch ohne zusätzliche Kosten mitversichert. Die Leistungspflicht umfasst sowohl Sachleistungen als auch Vorbeuge- und Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Zahlung von Krankengeld im jeweiligen Fall. Die Krankenbehandlung wird durch Vertragsärzte vorgenommen. Versichert sind die Spitalpflege und nötigenfalls der Transport vom und zum Spital und die medizinische Hauskrankenpflege.

Bei Mutterschaft werden das Entbindungsheim und die Pflege im Spital übernommen. Ebenso gehören Zahnbehandlung und Zahnersatz zum Versicherungsschutz. Früherkennung von Krankheiten bei Gesunden, Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Zahlung von Krankengeld, wenn der Anspruch auf Lohnfortzahlung entfällt, gehören im gesetzlich vorgegebenen Rahmen zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.

Sie garantiert den Grundversicherungsschutz einer breiten Bevölkerungsschicht. Dabei arbeitet sie nach dem Prinzip der Selbstverwaltung. Die Versichertengruppen sind je nach Beschäftigung der Versicherten in verschiedene Sozialversicherungsträger unterteilt, die vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger koordiniert werden.

Eine Versichertenkarte enthält alle administrativen Daten und ist sowohl in Österreich als auch im europäischen Ausland einsetzbar. Für die Karte ist eine geringe jährliche Gebühr zu entrichten. Eine Praxisgebühr gibt es nicht. Die Patienten suchen für die Erstversorgung Allgemeinmediziner auf und werden nötigenfalls an Fachärzte oder ins Krankenhaus überwiesen. Einige Fachärzte können auch ohne Überweisung aufgesucht werden.

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